Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Nutzung der mobilen Applikation „elvate." (ein Produkt der M2 Works GmbH)
Stand: Juni 2026
Anbieter: M2 Works GmbH, Lindenstraße 9, 89257 Illertissen
Geschäftsführer: Marcel Kuhn, Marco Mauerer
Handelsregister: Amtsgericht Memmingen, HRB 22288
Support-E-Mail: support@m2works.de (Firma) | support@elvate.tech (App)
Präambel
Die M2 Works GmbH stellt mit „elvate." eine hochinnovative, KI-gestützte E-Learning-Plattform zur Verfügung, die einen Paradigmenwechsel vom statischen Konsum vorgefertigter Lerninhalte („Push-Prinzip") hin zur dynamischen On-Demand-Generierung in Echtzeit („Pull-Prinzip") vollzieht. Durch den Einsatz einer verketteten KI-Architektur („elvate. Trinity") werden individuelle Lehrpläne und Lerneinheiten (sog. „Units") maßgeschneidert auf Basis von Nutzereingaben erzeugt. Die bereitgestellten Inhalte dienen ausschließlich der persönlichen Weiterbildung und der Vereinfachung der individuellen Wissensaneignung. Sie stellen keine staatlich anerkannten Ausbildungen, zertifizierten Weiterbildungen (wie etwa IHK-Abschlüsse) oder akademischen Lehrgänge dar und ersetzen diese nicht. Die nachfolgenden Bedingungen regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der M2 Works GmbH und den Nutzern der Applikation unter besonderer Berücksichtigung der technischen Eigenheiten generativer KI-Systeme sowie der plattforminternen Token-Ökonomie.
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die Nutzung der mobilen Applikation „elvate." (nachfolgend „App") sowie die Inanspruchnahme der darüber angebotenen Dienste und Funktionen.
(2) Anbieter der App und Ihr Vertragspartner ist die M2 Works GmbH, Lindenstraße 9, 89257 Illertissen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen unter HRB 22288, vertreten durch die Geschäftsführer Marcel Kuhn und Marco Mauerer.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die M2 Works GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Registrierung, Nutzerkonto und Vertragsabschluss
(1) Die Nutzung der App setzt die Erstellung eines persönlichen Nutzerkontos (nachfolgend „Account") voraus. Die Registrierung und der Download der App sind für den Nutzer grundsätzlich kostenlos.
(2) Mit dem Absenden der Registrierungsdaten innerhalb der App gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines unentgeltlichen Nutzungsvertrags auf Basis dieser AGB ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald die M2 Works GmbH den Account freischaltet oder den Zugang per E-Mail oder Push-Benachrichtigung bestätigt.
(3) Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht. Die M2 Works GmbH behält sich das Recht vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3 Leistungsgegenstand & Lebenszyklus
(1) Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung einer Applikation zur automatisierten Generierung individueller Lerninhalt. Die Generierung erfolgt auf Basis der vom Nutzer eingegebenen Themen, Vorkenntnisse und Lernziele mittels einer mehrstufigen KI-Verarbeitung (sog. „Prompts"). Dabei werden je nach Zielvorgabe zwischen 3 und 20 Lerneinheiten (Units) in einem Lernprogramm/Kurs gebündelt. Ziel ist die effiziente Vereinfachung des Lernprozesses; die generierten Inhalte stellen ausdrücklich keine zertifizierten, qualifizierten staatlich anerkannten oder kammergeprüften Lehrgänge dar.
(2) Die Erstellung neuer Lerninhalte, die Durchführung von Vertiefungsfunktionen (z.B. Quizzes, KI-Tutoring) sowie die Nutzung bestimmter Zusatzfeatures verbrauchen eine plattforminterne Verrechnungseinheit (nachfolgend „Tokens").
(3) Sicherungs- und Archivierungsfrist (Motivationstimer): Um dem didaktischen Prinzip des kontinuierlichen Lernens Rechnung zu tragen und die Systemressourcen zu optimieren, werden die für den Nutzer individuell generierten Lerneinheiten (Units) für einen Zeitraum von genau 40 Tagen ab dem Zeitpunkt der Generierung im aktiven Profil des Nutzers vorgehalten. Nach Ablauf dieses Zeitraums von 40 Tagen greift der automatisierte Motivationstimer, und die M2 Works GmbH ist berechtigt, diese Inhalte zu archivieren oder vollständig zu löschen, sofern der Nutzer die Inhalte nicht vor Ablauf oder zur Reaktivierung durch den erneuten Einsatz von Tokens sichert.
§ 4 Haftungsausschluss für KI-generierte Inhalte & App-Verfügbarkeit
Wichtiger rechtlicher Hinweis: Da sämtliche Lerninhalte dynamisch durch Künstliche Intelligenz erzeugt werden, können die Ergebnisse unvollständig oder in Einzelfällen sachlich fehlerhaft sein. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Haftungsregelungen genau.
(1) Die M2 Works GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(2) Der Nutzer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Lerninhalte durch generative KI-Modelle erzeugt werden. Die M2 Works GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-generierte Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder keine urheberrechtlichen, markenrechtlichen oder sonstigen Schutzrechte verletzen.
(3) Die App nutzt teilweise Informationen, Daten oder KI-Dienste von Drittanbietern (z. B. externe KI-APIs). Die M2 Works GmbH macht sich diese Inhalte nicht zu Eigen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit solcher extern generierten Inhalte haftet der jeweilige Drittanbieter, soweit gesetzlich zulässig.
§ 5 Abonnement-Modelle, Preise und Token-Zuweisung
(1) Um den vollen Funktionsumfang der App sowie die Generierung von Lernprogrammen zu nutzen, stehen dem Nutzer verschiedene kostenpflichtige Zugangsmodelle („Abonnements") sowie der Erwerb von zusätzlichen, optionalen Token-Paketen zur Verfügung. Die konkreten Tarife, Leistungsumfänge und Laufzeiten werden dem Nutzer unmittelbar vor dem Kaufprozess in der App detailliert aufgeführt.
(2) Jedes Abonnement beinhaltet ein vertraglich definiertes, monatliches Kontingent an Tokens.
(3) Token-Gültigkeit im laufenden Abonnement (Mitnahme-Logik): Nicht verbrauchte Tokens aus dem monatlichen Kontingent eines aktiven Abonnements werden automatisch einmalig in den direkt darauffolgenden Abrechnungsmonat übertragen. Werden diese übertragenen Tokens auch im darauffolgenden Monat nicht verbraucht, verfallen sie mit Ablauf dieses Monats ersatzlos, um eine unbegrenzte Kumulation von Token-Guthaben in der Datenbank zu verhindern.
(4) Die Abrechnung und Abwicklung aller In-App-Käufe und Abonnements erfolgt ausschließlich über die integrierten Zahlungssysteme der jeweiligen App-Store-Betreiber (Apple App Store / Google Play Store). Es gelten insoweit ergänzend die Geschäfts- und Zahlungsbedingungen der Betreiber Apple Inc. bzw. Google LLC.
§ 6 Vertragslaufzeit, Kündigung & Token-Verfall bei Vertragsende
(1) Kostenpflichtige Abonnements werden für die im jeweiligen Angebot gewählte Mindestlaufzeit abgeschlossen. Wir bieten dabei grundsätzlich zwei Modelle an:
- Monatsabonnements: Diese haben eine Mindestlaufzeit von einem Monat und verlängern sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern sie nicht vor Ablauf der aktuellen Abrechnungsperiode gekündigt werden.
- Jahresabonnements: Diese haben eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Sie verlängern sich automatisch um die gleiche Laufzeit, sofern sie nicht vor Ablauf der aktuellen Abrechnungsperiode gekündigt werden.
Die Kündigung und Verwaltung des Abonnements erfolgt für den Nutzer jederzeit selbstständig über die Abonnement-Verwaltung des jeweiligen App-Stores (Apple App Store oder Google Play Store) zu deren jeweiligen Bedingungen und Fristen.
(2) Token-Gültigkeit nach Kündigung: Im Falle einer Kündigung bleibt das zum Kündigungszeitpunkt vorhandene Token-Kontingent bis zum offiziellen Ende des bezahlten Zeitraums nutzbar. Nach Ablauf des Abonnements (Vertragsende) verfallen alle verbleibenden Tokens unwiderruflich. Eine Auszahlung oder Rückerstattung von Token-Guthaben in Geld ist zu keinem Zeitpunkt möglich.
§ 7 Gesetzliches Widerrufsrecht & Vorzeitiges Erlöschen
(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzvertrags ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Widerrufsbelehrung richtet sich nach den Vorgaben des genutzten App-Stores, über den der Kauf getätigt wurde.
(2) Das Widerrufsrecht des Nutzers erlischt bei Verträgen über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten (wie Abonnements oder Token-Paketen) vorzeitig, wenn die M2 Works GmbH mit der Vertragserfüllung begonnen hat, nachdem der Nutzer ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Vertragsausführung sein Widerrufsrecht verliert.
§ 8 Urheberrechte, Nutzungsrechte und Überführung in die Library
(1) Sämtliche Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster- und sonstigen Schutzrechte an der Applikation selbst, dem zugrundeliegenden Quellcode, den UI/UX-Designs, den geschützten Markenbegriffen sowie den von Haus aus bereitgestellten System-Inhalten verbleiben vollumfänglich und ausschließlich bei der M2 Works GmbH.
(2) Nutzungsrechte des Nutzers: Die M2 Works GmbH räumt dem Nutzer ein einfaches, nicht-übertragbares, nicht-unterlizenzierbares und auf die Vertragslaufzeit befristetes Recht ein, die für ihn individuell generierten Lerninhalte (Lernprogramme/Units) innerhalb der App für private, nicht-gewerbliche Zwecke zu nutzen. Jede gewerbliche Weiterverwertung, insbesondere der systematische Export, der Weiterverkauf, die Vermietung oder die Vervielfältigung und Verbreitung außerhalb der App elvate. ist strikt untersagt.
(3) Soweit dem Nutzer an den durch seine Prompts generierten Inhalten urheberrechtliche oder sonstige Schutzrechte zustehen, räumt er der M2 Works GmbH mit der Initiierung des Generierungsprozesses ein unwiderrufliches, unentgeltliches, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes Recht ein, diese in eine allgemeine Bibliothek (Library) zu überführen.
(4) Die M2 Works GmbH garantiert, dass bei einer Überführung von generierten Sprints in die öffentliche Library sämtliche personenbezogenen Daten des ursprünglichen Initiators (wie z. B. Name, Profilbild oder Account-Daten) vollständig entfernt und anonymisiert werden. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf finanzielle Vergütung, Token-Gutschriften oder sonstige Beteiligungen, wenn ein von ihm initiierter Sprint in die Library aufgenommen oder von anderen Plattformnutzern abgerufen wird.
(5) Dem Nutzer ist es strikt untersagt, vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse, firmeninterne Daten oder persönliche Forschungsunterlagen als Eingabe (Prompt) zu verwenden.
§ 9 Verhaltensregeln und Missbrauchsschutz (Prompt-Blacklist)
(1) Der Nutzer verpflichtet sich, die Eingabemasken und Prompt-Felder der App ausschließlich in einer Weise zu nutzen, die nicht gegen diese AGB, die guten Sitten oder geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstößt.
(2) Bei der Eingabe von Prompts und Interaktionen mit den KI-Agenten ist es dem Nutzer strikt untersagt, Inhalte einzugeben oder anzufordern, die:
- rassistisch, pornografisch, jugendgefährdend, gewaltverherrlichend oder tiefgreifend diskriminierend sind;
- illegale Aktivitäten anleiten, unterstützen oder begünstigen (z. B. Anleitungen zur Herstellung von Waffen, Drogen, Schadsoftware oder Durchführung von Straftaten);
- Schutzrechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Patent- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen.
(3) Die M2 Works GmbH setzt automatisierte Sicherheitsfilter („Safety Layer") ein, um unzulässige Eingaben im Vorfeld zu blockieren. Die Umgehung dieser Filter (sog. „Jailbreaking" oder gezieltes Prompt-Injection) stellt einen schwerwiegenden Vertragsverstoß dar.
(4) Der Nutzer garantiert, dass die von ihm eingegebenen Inhalte (Prompts) keine Rechte Dritter verletzen. Der Nutzer stellt die M2 Works GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung der App oder aufgrund rechtsverletzender Eingaben des Nutzers gegen die M2 Works GmbH geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
§ 10 Sanktionen und außerordentliche Sperrung von Accounts
(1) Liegen konkrete und begründete Anhaltspunkte vor, dass ein Nutzer schuldhaft gegen die Verhaltensregeln aus § 9 verstößt, das plattforminterne Token-System manipuliert oder die App in missbräuchlicher, die Server-Infrastruktur gefährdender Weise nutzt, ist die M2 Works GmbH berechtigt, nach eigenem Ermessen folgende abgestufte Sanktionen zu verhängen:
- Ausspruch einer formellen Verwarnung;
- Temporäre Einschränkung oder Sperrung des Accounts oder einzelner App-Funktionen;
- Dauerhafte Sperrung des Accounts und außerordentliche, fristlose Kündigung des Nutzungsvertrags.
(2) Im Falle einer berechtigten dauerhaften Sperrung des Accounts aufgrund eines schweren, vorsätzlichen oder grob missbräuchlichen Verstoßes (z.B. systematisches Umgehen der Safety-Filter, wiederholte Rechteverletzungen) verfallen alle im Account des Nutzers vorhandenen Tokens ersatzlos. Bei lediglich geringfügigen oder leicht fahrlässigen Verstößen behält sich die M2 Works GmbH eine anteilige Rückerstattung erworbener, aber noch nicht verbrauchter On-Demand-Tokens vor.
§ 11 Datenschutz
(1) Die M2 Works GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Nutzers (z. B. Registrierungsdaten, eingegebene Prompts zur Generierung, Nutzungsstatistiken) ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(2) Die Verarbeitung der Daten erfolgt primär zur Erfüllung des Nutzungsvertrages (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und zur technischen Bereitstellung der verketteten KI-Modelle.
(3) Alle weitergehenden Informationen über den genauen Umfang der Datenerhebung, die Weitergabe an KI-Schnittstellen (z. B. Google Vertex AI) sowie die umfassenden Rechte des Nutzers (Auskunft, Löschung, Widerspruch) sind in der separaten Datenschutzerklärung der App geregelt, welche transparent über die App und die Webseite einsehbar ist.
§ 12 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die M2 Works GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aus triftigen Gründen erforderlich ist. Solche Gründe sind insbesondere Gesetzesänderungen, Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung, gravierende Verschiebungen der wirtschaftlichen oder technischen Rahmenbedingungen (z. B. Preisanpassungen bei den genutzten KI-Modellen) oder die Einführung völlig neuer App-Funktionen.
(2) Der Nutzer wird über geplante Änderungen mindestens vier (4) Wochen vor deren geplantem Inkrafttreten per E-Mail oder durch eine unübersehbare System-Benachrichtigung innerhalb der App in Textform informiert.
(3) Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Benachrichtigung, gelten die geänderten Bedingungen als vom Nutzer genehmigt. Die M2 Works GmbH wird den Nutzer in der Änderungsmitteilung explizit auf dieses Widerspruchsrecht und die rechtliche Folge des Schweigens hinweisen. Widerspricht der Nutzer der Änderung, hat die M2 Works GmbH das Recht, das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Sofern es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Gesellschaft (Illertissen / zuständiges Amtsgericht Memmingen).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt (Salvatorische Klausel). An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen und didaktischen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für eventuelle Regelungslücken.
Illertissen, im Juni 2026
M2 Works GmbH
Die Geschäftsführung